Wissen Sie, wie viel ein Platz in einem Pflegeheim kostet – und dass Sie diesen unter Umständen für Ihre Eltern bezahlen müssen? Acht Fakten, die Sie über die Pflege wissen sollten
Fakt ist: Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen. Viele Menschen pflegen schon heute ihre Angehörigen selbst – oder zahlen für deren Betreuung in Heimen und durch Pflegedienste.
Wie viel Eigenanteil für ein Pflegeplatz müssen Angehörigen zahlen?
Die Kosten sind abhängig von der Pflegestufe, dem Bundesland und der Einrichtung.
Nach Angaben des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) lag der Eigenanteil im Januar 2022 im bundesweiten Durchschnitt bei 2.179 Euro im Monat, die Ausbildungsumlage ist dabei noch nicht mitgerechnet, sie variiert von Bundesland zu Bundesland.
Wer bezahlt, wenn ich oder ein Angehöriger gepflegt werden muss?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Die Pflegebedürftigen müssen die Differenz zu den tatsächlichen Kosten selbst aufbringen. Dabei müssen sie, wenn sie keine ständigen Einnahmen haben, auch ihre Ersparnisse und zum Beispiel Immobilien einsetzen.
Müssen Verwandte für Pflegebedürftige zahlen?
Ja. Zwar springt häufig zunächst das Sozialamt ein, wenn Menschen ihre Pflege nicht selbst zahlen können. Es kann dann aber die Kinder zur Kasse bitten. Voraussetzung ist, dass den Kindern genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt. Dass auch Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 1601: “Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren”, heißt es dort. Allerdings muss der Nachwuchs nicht fürchten, sein gesamtes Kapital zu verlieren. Je nach Einkommen und Vermögen werden die Sätze individuell berechnet. Laut Bundesgerichtshof sind “angemessene selbst genutzte” Immobilien Teil der Altersvorsorge und dürfen bei der Festsetzung des Unterhalts für die Eltern nicht berücksichtigt werden. Zudem gibt es ein Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf.
Wer ist der erste Ansprechpartner, wenn ein Angehöriger Pflege braucht?
Die Krankenkasse des Betroffenen. Sobald sie über die mögliche Pflegebedürftigkeit informiert wurde, schaltet sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein und besucht den Betroffenen um die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrad festzustellen.
Wie errechnet sich der Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird anhand von sechs Modulen ermittelt. Jedes Modul steht für einen Bereich des täglichen Lebens. Der Gutachter prüft diese und vergibt Punkte für die einzelnen Teilbereiche. Die Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch einen Hausbesuch des Gutachters festgestellt.
Während der Corona-Pandemie kann der Medizinische Dienst entscheiden, ob in Einzelfällen ein Gutachten ohne einen Hausbesuch erstellt werden kann.
Entsprechend ihrer Bedeutung für den Alltag fließen die Punkte aus den einzelnen Teilbereichen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Zuletzt werden die Punkte aller sechs Module zusammengezählt. Die Summe entscheidet über den vorliegenden Pflegegrad.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Natürlich kann man seine Angehörigen selbst betreuen. Man kann sich dabei Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst holen – oder den Angehörigen in einer Einrichtung betreuen lassen. Ebenfalls möglich ist zum Beispiel eines Teilpflege: Tagsüber ist der Angehörige in einer Einrichtung, abends, nachts und an Wochenenden kann er zuhause betreut werden.
Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich selbst Angehörige pflege?
In der Pflegegrad I sind das 0 Euro, in der Pflegegrad II 316 Euro, in der Pflegegrad III 545 Euro, in der Pflegegrad IV 728 Euro und in Pflegegrad V 901 Euro monatlich.
Wie sorgen die Deutschen für den Pflegefall vor?
Kaum. Jeder vierte Deutsche geht zu sorglos mit dem Thema Pflege um und verlässt sich dabei auf die Unterstützung durch die Familie oder auf persönliche Ersparnisse. 26 Prozent haben sich sogar noch nie mit dem Thema beschäftigt, ergab jüngst eine repräsentative Befragung im Auftrag einer Versicherung. afp, dpa, bo
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