Pflegeleistungen sind Leistungen, auf die Menschen einen Anspruch haben, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden. Die Pflegeleistungen sollen es diesen Menschen ermöglichen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Würde führen zu können.
Welche Leistungen das genau sind und inwiefern die Pflegeversicherung für sie aufkommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze:
– Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
– Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
– Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Dafür können Sie auch unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.
– Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt.
– Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen.
– Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?
Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, wie z.B. einem Schlaganfall. Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren.
Eine wichtige Voraussetzung muss für den Antrag erfüllt sein: Die Person, die zukünftig Mittel von der Pflegekasse erhalten will, muss mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Das kann entweder eine gesetzliche Pflegekasse oder – bei Beamten, Soldaten, Ärzten oder Richtern – eine private Pflichtversicherung sein. Bei pflegebedürftigen Kindern gilt die Bedingung als erfüllt, wenn mindestens ein Elternteil entsprechend eingezahlt hat.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Sie ab Juni pflegebedürftig sind, den Antrag auf Leistungen aber erst im Dezember stellen, erhalten Sie Leistungen auch erst ab Dezember. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
Wo und wie stellt man einen Antrag auf Pflegeleistungen?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Ist die pflegebedürftige Person zum Beispiel bei der AOK versichert, reicht es aus, den Antrag an die AOK zu senden und darauf hinzuweisen, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll. Privatversicherte müssen sich an die private Pflegeversicherung wenden.
Der Antrag bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Es reicht der Satz “Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse” aus. Sie können auch unseren kostenlosen Musterbrief dafür nutzen.
TIPP: Zwar können Sie den Antrag bei der Pflegekasse auch telefonisch stellen. Dann können Sie aber nicht nachweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben. Besser ist es daher, den Antrag per Fax oder per Mail zu stellen. Sie können den Antrag natürlich auch persönlich abgeben und sich dann auf einer Kopie quittieren lassen.