Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
In der Pflichtberatung werden auf individuelle Bedürfnisse und Einschränkungen eingegangen und dokumentiert.
- Pflegegrad 1: Haben Anspruch auf 2x im Jahr kostenlose Pflegeberatung. Bei Bedarf wird ein Höherstufungsantrag mit eingereicht.
- Pflegegrad 2 & 3: Müssen 2x im Jahr die kostenlose Pflichtberatung durchführen lassen.
- Pflegegrad 4 & 5: Müssen 4x im Jahr die kostenlose Pflichtberatung durchführen lassen.
Wofür brauche ich eine Pflegeberatung?
Ohne regelmäßige Pflegeberatung wird das Pflegegeld im Allgemeinen nicht mehr ausgezahlt. Eine Pflegeberatung dient auch dazu, eine maßgeschneiderte
Versorgung sicherzustellen. Durch qualifizierte Beratung erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wertvolle Informationen über passende
Pflegeleistungen, finanzielle Unterstützung und organisatorische Aspekte. Dies erleichtert die Planung und entlastet sowohl die Pflegebedürftigen als auch ihre
Betreuer. Eine professionelle Pflegeberatung zielt darauf ab, angemessene Lösungen zu finden, um die bestmögliche Lebensqualität und Pflege zu
gewährleisten.
Zu niedrigen Pflegegrad erhalten - was nun?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass der zugewiesene Pflegegrad nach der Bewertung durch den Medizinischen Dienst zu niedrig ist, besteht zunächst kein Anlass
zur Sorge. Als Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen und eine erneute Begutachtung zu
beantragen.
Was ist die Pflichtberatung in der Pflege?
Gemäß § 37 Abs. 3 (SGB XI) haben Pflegebedürftige das Recht auf eine regelmäßige Beratung durch eine unabhängige Pflegefachkraft. Diese Beratung soll
sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angemessen berücksichtigt werden und die Pflege entsprechend angepasst wird, um die
Lebensqualität zu verbessern und die Selbstbestimmung zu fördern. Die Pflichtberatung zielt darauf ab, die pflegerische Versorgung zu Hause optimal zu
gestalten.
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